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Whistle-Blowing

 

Mit dem Begriff des Whistleblowing, der spätestens seit der Affäre um den ehemaligen CIA-Mitarbeiter Edward Snowden auch im deutschen Sprachraum bekannt wurde, wird das Hinweisgeben an Mittler oder die Öffentlichkeit von erheblichen Missständen durch zumeist Mitarbeiter und Kunden von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen verstanden, deren Aufdeckung im allgemeinen Interesse liegt.

Mit dem Whistleblowing sind für Unternehmensmitarbeiter oftmals erhebliche Risiken verbunden. So heißt es bspw. in Gabler – Wirtschaftslexikon (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/whistleblowing-53526/version-276609):

„(Der Whistleblower) informiert Mittler und Medien oder direkt die Öffentlichkeit. Dabei riskiert er Stelle, Karriere und Ruf und muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen; insofern ist Whistleblowing mit Zivilcourage verbunden.“

Anders hier:

Das Unternehmen, dessen Mitarbeiter oder Kunde Sie sind, hat sich selbst zur Einhaltung einer regelkonformen Unternehmenskultur verpflichtet und stellt Ihnen unsere Kontakte zur Verfügung, um uns Missstände zu melden, damit diese in Zukunft vermieden werden können.

Als Mitarbeiter wurden Sie sogar arbeitgeberseitig zur Meldung verpflichtet, um so die regelkonforme Unternehmenskultur zu fördern. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen daher nicht im Falle der Meldung sondern im Falle des Verschweigens regelwidrigen Verhaltens.

Hotline

 

Sehr geehrter Nutzer,

über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten können Sie nicht regelkonformes Verhalten Ihres Arbeitgebers/Leistungserbringers melden.

Für Ihre Meldung an uns – ob telefonisch, per eMail oder unser Kontaktformular – beachten Sie bitte, dass der Ihnen bekanntgegebene Unternehmenscode UNBEDINGT mit anzugeben ist. Dieser soll die missbräuchliche Nutzung des Formulars verhindern.

Vielen Dank

Ihr CHC-Team

Telefon für Mitarbeiter kostenfrei:

0800-4578403

Telefon für Patienten kostenfrei:

0800-4578408

eMail:

hotline(at)clean-healthcare-compliance.de